AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Verkauf und die Vermittlung klassischer Fahrzeuge
der
Kück Automobile GmbH – SL-Classics
Willi Bleicher Str. 10C
52353 Düren
Deutschland
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Vermittlung von klassischen Fahrzeugen (Oldtimer, Youngtimer, Sammlerfahrzeuge, Projektfahrzeuge).
- Kunde im Sinne dieser AGB kann Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Zustimmung.
TEIL A – VERKAUF IM EIGENHANDEL
§ 2 Vertragsabschluss / Übertragung von Rechten
- Der Käufer ist an seine Bestellung gebunden:
- 4 Wochen (Pkw)
- 6 Wochen (Nutzfahrzeuge)
- bei Lagerfahrzeugen 10 Tage (Nutzfahrzeuge 2 Wochen)
- Der Kaufvertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme oder Lieferung.
- Rechte und Pflichten des Käufers sind nur mit schriftlicher Zustimmung übertragbar.
§ 3 Preise
- Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) angewendet wird.
- Skonto oder Nachlässe bedürfen schriftlicher Vereinbarung.
§ 4 Zahlung
- Der Kaufpreis ist bei Übergabe und Rechnungsstellung sofort fällig.
- Zahlung erfolgt bargeldlos.
- Überweisung muss spätestens zwei Bankarbeitstage vor Übergabe gutgeschrieben sein.
- Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
§ 5 Lieferung und Lieferverzug
- Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Ansonsten gelten sie als unverbindlich.
- Haftungsausschluss für Lieferverzug:
- Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, gleich aus welchem Grund, einschließlich höherer Gewalt, Produktions-, Transport- oder Lieferstörungen.
- Ersatzansprüche wegen Lieferverzuges sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Lieferfristangaben gelten nicht als zugesicherte Eigenschaft des Fahrzeugs.
- Verbraucherrechte bleiben unberührt, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen eine Haftung nicht ausschließen.
§ 6 Abnahme
- Abnahme innerhalb von 8 Tagen nach Bereitstellungsanzeige.
- Danach 10 € Standkosten pro Tag.
- Schadenspauschale bei Nichtabnahme: 15 % des Kaufpreises (Nachweis geringeren Schadens möglich).
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers.
- Bei Unternehmern gilt erweiterter Eigentumsvorbehalt für laufende Geschäftsbeziehungen.
- Verfügung oder Weiterveräußerung vor vollständiger Zahlung ist unzulässig.
§ 8 Sachmängelhaftung
I. Allgemeines
- Maßgeblich ist ausschließlich die im schriftlichen Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit.
- Öffentliche Aussagen, Inserate oder Exposés stellen keine Garantie dar.
- Garantie im Rechtssinne (§ 443 BGB) besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Erklärung.
II. Fahrzeuge über 30 Jahre (Oldtimer)
- Fahrzeuge über 30 Jahre sind historische Sammlerfahrzeuge.
- Alters-, nutzungs- und restaurierungsbedingte Erscheinungen gelten nicht als Mangel.
- Dazu zählen insbesondere:
- Patina und altersbedingter Verschleiß
- Korrosion
- Undichtigkeiten
- Materialermüdung
- elektrische Störungen
- frühere Reparaturen unbekannten Umfangs
- Abweichungen vom heutigen technischen Standard
- Eine Garantie für:
- Originalität
- Restaurationsqualität
- Historie
- Unfallfreiheit (soweit nicht ausdrücklich zugesichert)
- Wertentwicklung
- Concours-Tauglichkeit
- wird nicht übernommen.
- Verkauf an Verbraucher:
- Verjährung bei gebrauchten Fahrzeugen: 1 Jahr ab Übergabe.
- Schadensersatz wegen Sachmängeln ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden, Arglist oder ausdrücklich übernommener Garantie.
- Verkauf an Unternehmer:
- Sachmängelhaftung für gebrauchte Fahrzeuge vollständig ausgeschlossen, ausgenommen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Personenschäden.
III. Restaurationsfahrzeuge / Projektfahrzeuge
- Verkauf im Ist-Zustand:
- Restaurationsfahrzeuge, Projektfahrzeuge und Basisfahrzeuge werden ausdrücklich im Ist-Zustand verkauft.
- Zustand und Zulassungsfähigkeit:
- Fahrzeuge können Mängel aufweisen, nicht fahrbereit oder nur eingeschränkt fahrbereit sein.
- TÜV, Zulassung oder Betriebserlaubnis sind bei Kauf nicht vorhanden und müssen nach Überholung oder Restauration beantragt werden.
- Haftungsausschluss:
- Jegliche Gewährleistung, Garantie oder Zusicherung der Funktionsfähigkeit, Originalität, Unfallschadensfreiheit oder Zulassungsfähigkeit wird ausgeschlossen.
- Der Käufer erklärt ausdrücklich, dass er den Ist-Zustand kennt und akzeptiert.
- Verbraucher:
- Der Ausschluss gilt auch gegenüber Verbrauchern, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Haftung
- Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Begrenzung auf vorhersehbaren, typischen Schaden.
- Produkthaftung bleibt unberührt.
- Persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
TEIL B – VERMITTLUNG IM KUNDENAUFTRAG
§ 10 Vertragsart
- Bei Fahrzeugen im Kundenauftrag handelt die Kück Automobile GmbH als Vermittler.
- Der Kaufvertrag kommt zwischen Käufer und Fahrzeugeigentümer zustande.
- Der Vermittler übernimmt keine eigene Gewährleistung.
§ 11 Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber versichert Eigentum und Verfügungsberechtigung.
- Er haftet für die Richtigkeit aller Angaben.
- Er stellt den Vermittler von Ansprüchen Dritter frei.
§ 12 Provision
- Die Provision richtet sich nach gesonderter Vereinbarung.
- Sie entsteht mit Abschluss des Kaufvertrages, und wird vom Verkäufer übernommen.
§ 13 Haftung bei Vermittlung
- Keine Haftung für Sachmängel des vermittelten Fahrzeugs.
- Haftung nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
§ 14 Widerrufsrecht
Für Verbraucher gilt ein Widerrufsrecht nur bei Fernabsatzverträgen gemäß gesetzlicher Vorschriften.
Kein Widerrufsrecht besteht bei individuell besichtigten und vor Ort abgeschlossenen Kaufverträgen.
§ 15 Gerichtsstand und Recht
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Verkäufers.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

